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   OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14, 1 (8) Ss 654/14 - AK 249/14, 1(8) Ss 654/14 - AK 249/14, 1(8) Ss 654/14   

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https://dejure.org/2015,26288
OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14, 1 (8) Ss 654/14 - AK 249/14, 1(8) Ss 654/14 - AK 249/14, 1(8) Ss 654/14 (https://dejure.org/2015,26288)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14, 1 (8) Ss 654/14 - AK 249/14, 1(8) Ss 654/14 - AK 249/14, 1(8) Ss 654/14 (https://dejure.org/2015,26288)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 2015 - 1 (8) Ss 654/14, 1 (8) Ss 654/14 - AK 249/14, 1(8) Ss 654/14 - AK 249/14, 1(8) Ss 654/14 (https://dejure.org/2015,26288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Halt die Fresse" - damit beleidigt man einen Polizeibeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beleidigung von Polizeibeamten durch die Äußerungen "Du bist eine Nummer" und "Für sowas wie euch bezahle ich meine Steuern" sowie "Halt die Fresse"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
    Lassen der sprachliche Zusammenhang und die bestimmenden außertextlichen Begleitumstände der inkriminierten Äußerung mehrere Auslegungen zu, sind alle in Frage kommenden, nicht von vornherein fernliegenden alternativen Deutungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen (BVerfGE 93, 266; BVerfG NJW 1990, 383; 2001, 3613; 2002, 3315; BayObLG NJW 2005, 1291).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
    Dem Revisionsgericht, dem - ebenso wie bei der Beweiswürdigung - insoweit eine eigene Wertung versagt ist, obliegt allerdings die Prüfung, ob die Auslegung auf Rechtsirrtum beruht, gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätzen und allgemeine Auslegungsregeln verstößt oder ob sie lückenhaft ist, weil nicht alle tatprägenden Begleitumstände berücksichtigt und nicht alle in Betracht kommenden Deutungsmöglichkeiten geprüft sind (Senat a.a.O.; BGHSt 21, 371; 37, 55; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 58. Aufl. § 337 Rdnr. 32 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
    Beleidigung i.S.d. § 185 StGB ist die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (BGHSt 1, 288; 11, 67; 36, 145; Lenckner/Eisele in Schönke-Schröder StGB 29. Aufl. § 185 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
    Beleidigung i.S.d. § 185 StGB ist die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (BGHSt 1, 288; 11, 67; 36, 145; Lenckner/Eisele in Schönke-Schröder StGB 29. Aufl. § 185 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
    Lassen der sprachliche Zusammenhang und die bestimmenden außertextlichen Begleitumstände der inkriminierten Äußerung mehrere Auslegungen zu, sind alle in Frage kommenden, nicht von vornherein fernliegenden alternativen Deutungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen (BVerfGE 93, 266; BVerfG NJW 1990, 383; 2001, 3613; 2002, 3315; BayObLG NJW 2005, 1291).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
    Beleidigung i.S.d. § 185 StGB ist die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (BGHSt 1, 288; 11, 67; 36, 145; Lenckner/Eisele in Schönke-Schröder StGB 29. Aufl. § 185 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04

    Straftatbestand der Beleidigung: Bewertung eines unvollständigen "Götz-Zitats"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGHSt 19, 235; Senat NStZ 2005, 158 sowie Urteil v. 19.07.2012 - 1(8)Ss 64/12 - AK 40/12 - in juris; Lenckner/Eisele a.a.O. § 185 Rdnr. 8; Fischer StGB 62. Aufl. § 185 Rdnr. 8 - jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGHSt 19, 235; Senat NStZ 2005, 158 sowie Urteil v. 19.07.2012 - 1(8)Ss 64/12 - AK 40/12 - in juris; Lenckner/Eisele a.a.O. § 185 Rdnr. 8; Fischer StGB 62. Aufl. § 185 Rdnr. 8 - jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
    Lassen der sprachliche Zusammenhang und die bestimmenden außertextlichen Begleitumstände der inkriminierten Äußerung mehrere Auslegungen zu, sind alle in Frage kommenden, nicht von vornherein fernliegenden alternativen Deutungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen (BVerfGE 93, 266; BVerfG NJW 1990, 383; 2001, 3613; 2002, 3315; BayObLG NJW 2005, 1291).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14
    Dem Revisionsgericht, dem - ebenso wie bei der Beweiswürdigung - insoweit eine eigene Wertung versagt ist, obliegt allerdings die Prüfung, ob die Auslegung auf Rechtsirrtum beruht, gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätzen und allgemeine Auslegungsregeln verstößt oder ob sie lückenhaft ist, weil nicht alle tatprägenden Begleitumstände berücksichtigt und nicht alle in Betracht kommenden Deutungsmöglichkeiten geprüft sind (Senat a.a.O.; BGHSt 21, 371; 37, 55; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 58. Aufl. § 337 Rdnr. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 durch Verurteilung wegen Beleidigung ohne

  • OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 2 Ss 164/21

    Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur "Ehe für alle"

    Das Revisionsgericht hat lediglich zu prüfen, ob die vom Tatrichter vorgenommene Auslegung auf einem Rechtsirrtum beruht, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze und allgemeine Auslegungsregeln verstößt oder ob sie lückenhaft ist, weil nicht alle tatprägenden Begleitumstände berücksichtigt und nicht alle in Betracht kommenden Deutungsmöglichkeiten geprüft sind (BGHSt 21, 371; 37, 55; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. September 2015 - Az. 1 (8) Ss 654/14 - KG Berlin, Beschluss vom 22. Juli 1997 - Az. (4) 1 Ss 303/96 (60/97) - zitiert jeweils nach Juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, § 337, Rdnr. 32 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 5 RVs 99/22

    Drohung mit einem empfindlichen Übel; üble Nachrede; Tätigkeit im Gemeinderat;

    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 -, Rn. 10, juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a., juris Rn. 125, BVerfGE 93, 266; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14, juris Rn. 6).
  • AG Freiburg, 27.04.2018 - 26 Cs 530 Js 2497/16

    Beleidigung: Strafbarkeit des Postens einer Fotomontage des Nürnberger

    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (BGHSt 19, 235; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 158 sowie Urteil v. 19.07.2012 - 1(8) Ss 64/12 - AK 40/12 -, juris; Lenckner/Eisele a.a.O. § 185, Rdnr. 8; Fischer, StGB, 64. Aufl. § 185 Rdnr. 8 - jew. m.w.N.; so zum Vorgenannten insgesamt OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. September 2015 - 1 (8) Ss 654/14 -, Rdnr. 6, juris).
  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a., juris Rn. 125, BVerfGE 93, 266; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2015 -1 (8) Ss 654/14, juris Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19

    Beleidigung: Strafbarkeit des Vergleichs richterlichen Handelns mit NS-Justiz

    a) Bei einer Beleidigung handelt es sich um die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14 - AK 249/14 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Urteil vom 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12 - AK 40/12 -, juris Rn. 10).
  • LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16

    Erlaubte Meinungsäußerung durch das Posten einer deutlich erkennbaren Fotomontage

    Bei einer Beleidigung handelt es sich um die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14 - AK 249/14 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Urteil vom 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12 - AK 40/12 -, juris Rn. 10).
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